Abschied von der guten alten Röntgenverordnung

Interview mit Dipl.-Ing. Horst Lenzen und Prof. Klaus Ewen zum 20. Forum RöV

DRG: Was steht beim diesjährigen 20. Forum Röntgenverordnung auf der Agenda?

Lenzen/Ewen: Zum 20. Geburtstag des Forums haben wir uns etwas ganz Besonderes vorgenommen. Wie der Titel schon sagt: Wir werden die Verabschiedung der guten alter Röntgenverordnung einleiten und dabei gleichzeitig die Geburtsstunde eines neuen Strahlenschutzgesetzes erleben. Am Ende dieses Prozesses wird die bisherige strenge Trennung zwischen Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung Geschichte sein. Wir werden den derzeitigen Sachstand der Entwurfsphase dieses Gesetzes vorstellen und vor allem die Diskussion hierzu eröffnen.

Was sind die Eckdaten der neuen Euratom-Richtlinie?Horst LenzenHorst Lenzen

In der neuen Euratom Grundnorm 2013/59 sind fünf einzelne EU-Richtlinien zusammengefasst und inhaltlich überarbeitet worden. Trotzdem umfasst das Werk über 100 Einzelartikel, die nicht unerhebliche Veränderungen im deutschen Strahlenschutzrecht einfordern. So könnte die Früherkennung neue Randbedingungen erhalten, der zuweisende Arzt stärker in die Rechtfertigung einbezogen werden und Angaben zur Dosis bis hin zum Befund an vielen zusätzlichen Stellen gefordert werden. Außerdem wird der Medizinphysikexperte auch in einigen Bereichen der Röntgendiagnostik notwendig sein. Das Umweltministerium zeigt sich sehr offen für Vorschläge, wie die Vorgaben aus Brüssel in Deutschland umgesetzt werden sollen. Wortmeldungen im Forum können also durchaus prägend sein.

Warum wurde ein neues Gesetz zum Strahlenschutz beschlossen?

Eigentlich stand ein solches Gesetz schon lange auf der Agenda. In vielen anderen Ländern ist es längst existent. Bisher hatten wir nur ein Atomgesetz, das sich allerdings mehr mit Kraftwerken und Endlagern als mit der Medizin beschäftigte, und darunter war die Medizin in zwei Verordnungen gespalten: die Röntgenverordnung und die Strahlenschutzverordnung. Das war nicht besonders glücklich. Die neue Euratom Grundnorm hätte so viele Änderungen verlangt, dass es sinnvoll erschien, alles neu zu überarbeiten und dem Strahlenschutz auch in Deutschland ein eigenes Gesetz zu widmen.

Wer sitzt in diesem Jahr auf dem Podium?

Es sind wieder viele Experten mit dabei: Passend zum Thema werden mit Frau Dr. Bock und Frau Dr. Akbarian zwei Fachleute des Umweltministeriums alle Fragen zum derzeitigen Sachstand des Gesetzentwurfes beantworten. Prof. Loose aus Nürnberg wird den Standpunkt der DRG vertreten und Herr Huhn vom Arbeitsministerium in Nordrhein-Westfahlen wird die besondere Rolle der Länder im Strahlenschutz darstellen. Mit Prof. Fischbach aus Hamburg werden wir zudem einen Chefarzt und Strahlenschutzbeauftragten am Tisch haben, der seinen Weg im Strahlenschutz zwischen budgetären Zwängen und juristischen Forderungen finden muss. Wir freuen uns auf eine interessante Diskussion und Vorschläge aus dem Auditorium für eine neue, bessere und praxisnahe Strahlenschutzgesetzgebung.

Vielen Dank für das Gespräch!

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